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   BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77   

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BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77 (https://dejure.org/1979,1138)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1979 - 1 CB 51.77 (https://dejure.org/1979,1138)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1979 - 1 CB 51.77 (https://dejure.org/1979,1138)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Pflichtgemäße Ausübung des Ausweisungsermessens - Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - Ausnahmen von dem für die Staatsangehörigen der EG-Staaten geltenden Grundsatz der Freizügigkeit - ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77
    Daraus folgt, daß eine konkrete Gefahr und damit eine nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu beurteilende Wahrscheinlichkeit zu verlangen ist, daß der Ausländer künftig die öffentliche Sicherheit oder Ordnung stören wird, und daß an die Wahrscheinlichkeit keine zu geringen Anforderungen gestellt werden dürfen (Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 54 = NJW 1979, 506 = DVBl. 1979, 288 = DÖV 1979, 291]).

    Eine rechtliche Bindung der Ausländerbehörde an die prognostische Beurteilung des Strafrichters besteht jedoch nicht; die Behörde muß allerdings der sachkundigen strafrichterlichen Prognose bei ihrer Beurteilung der Wiederholungsgefahr wesentliche Bedeutung beimessen und wird von ihr nur bei Vorliegen überzeugender Gründe abweichen, die z.B. dann gegeben sein können, wenn ihr umfassenderes Tatsachenmaterial zur Verfügung steht (Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - [Buchholz a.a.O. § 10 AuslG Nr. 45 = NJW 1977, 2037 = DÖV 1978, 179], Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und daß dann, wenn die Behörde aus der strafrechtlichen Verurteilung des Ausländers in Würdigung des zugrunde liegenden Sachverhalts die Befürchtung herleitet, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, diese Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung liegen (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301 f.]).

    Desgleichen ist auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung zu prüfen, ob ein etwaiger Schutz von Ehe und Familie des Ausländers (Art. 6 Abs. 1 GG) Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an seiner Ausweisung beansprucht; in diesem Rahmen ist auch die Verbindung des ausländischen Vaters zu seinem nichtehelichen Kind deutscher Staatsangehörigkeit zu berücksichtigen (BVerwGE 48, 299 [304]).

  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 85.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung von

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77
    Sie muß sich im Rahmen des in einer demokratischen Gesellschaft Notwendigen halten und darf nicht zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer erfolgen (EuGH Urteile vom 26. Februar 1975 - Rs 67.64 - [NJW 1975, 1096], vom 28. Oktober 1975 - Rs 36/75 - [NJW 1976, 467], vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - [NJW 1978, 479]; BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]; Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).

    Die Frage, ob ein besonders schwerwiegender Ausweisungsgrund im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 FV gegeben ist (dazu BVerwGE 55, 8 [14], Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -), stellt sich daher im vorliegenden Falle nicht.

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77
    Sie muß sich im Rahmen des in einer demokratischen Gesellschaft Notwendigen halten und darf nicht zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer erfolgen (EuGH Urteile vom 26. Februar 1975 - Rs 67.64 - [NJW 1975, 1096], vom 28. Oktober 1975 - Rs 36/75 - [NJW 1976, 467], vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - [NJW 1978, 479]; BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]; Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).
  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt zwar die Nichterfüllung der für Einreise, Ortswechsel und Aufenthalt geltenden Formalitäten für Staatsangehörige der EG-Staaten keine die Beschränkung der (auf Grund des Gemeinschaftsrechts bestehenden) Freizügigkeit rechtfertigende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar und gestattet nicht die Entfernung des Ausländers aus dem Hoheitsgebiet (Urteile vom 8. April 1976 - Rs 48/75 - [NJW 1976, 2065 [EuGH 08.04.1976 - - 48/75]], vom 14. Juli 1977 - Rs 8/77 - [NJW 1977, 1579]).
  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77
    Sie muß sich im Rahmen des in einer demokratischen Gesellschaft Notwendigen halten und darf nicht zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer erfolgen (EuGH Urteile vom 26. Februar 1975 - Rs 67.64 - [NJW 1975, 1096], vom 28. Oktober 1975 - Rs 36/75 - [NJW 1976, 467], vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - [NJW 1978, 479]; BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]; Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).
  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77
    Sie muß sich im Rahmen des in einer demokratischen Gesellschaft Notwendigen halten und darf nicht zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer erfolgen (EuGH Urteile vom 26. Februar 1975 - Rs 67.64 - [NJW 1975, 1096], vom 28. Oktober 1975 - Rs 36/75 - [NJW 1976, 467], vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - [NJW 1978, 479]; BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]; Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und daß dann, wenn die Behörde aus der strafrechtlichen Verurteilung des Ausländers in Würdigung des zugrunde liegenden Sachverhalts die Befürchtung herleitet, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, diese Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung liegen (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301 f.]).
  • EuGH, 14.07.1977 - 8/77

    Sagulo u.a.

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt zwar die Nichterfüllung der für Einreise, Ortswechsel und Aufenthalt geltenden Formalitäten für Staatsangehörige der EG-Staaten keine die Beschränkung der (auf Grund des Gemeinschaftsrechts bestehenden) Freizügigkeit rechtfertigende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar und gestattet nicht die Entfernung des Ausländers aus dem Hoheitsgebiet (Urteile vom 8. April 1976 - Rs 48/75 - [NJW 1976, 2065 [EuGH 08.04.1976 - - 48/75]], vom 14. Juli 1977 - Rs 8/77 - [NJW 1977, 1579]).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und daß dann, wenn die Behörde aus der strafrechtlichen Verurteilung des Ausländers in Würdigung des zugrunde liegenden Sachverhalts die Befürchtung herleitet, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, diese Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung liegen (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301 f.]).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

  • BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 31.77

    Erlaß der Ausweisungsverfügung - Ausweisungszweck - Fernhaltung des Ausländers -

  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 121.78

    Duldung des Aufenthalts - Ordnungsmäßiger Aufenthalt

  • BVerwG, 02.07.1975 - I C 20.73

    Vorrangiges Gemeinschaftsrecht - Angehörige von EG-Staaten - Ausweisung zur

  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers -

  • BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 7.76

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Kenntnis einer Straftat - Verlängerung

  • BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 2.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78

    Ausweisung eines Ausländers wegen Verurteilung wegen einer Straftat -

  • BVerwG, 11.06.1968 - I C 13.67

    Ausübung des Ermessens bei der Ausweisung eines Ausländers - Ausweisung eines

  • BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 191.77
  • BVerwG, 03.02.1978 - 1 B 26.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 31.05.1978 - 1 B 80.78

    Versagung einer neuen Aufenthaltserlaubnis - Ausweisung wegen der Begehung von

  • BVerwG, 30.11.1970 - I B 88.70

    Rechtmäßigkeitsvoraussetungen der ausländerrechtlichen Ausweisung eines

  • BVerwG, 26.10.1978 - 1 B 204.78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Ausweisung eines

  • BVerwG, 30.09.1991 - 1 B 121.91

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof die für den besonderen Ausweisungsschutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 FV vorausgesetzte Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts abweichend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt (Beschlüsse vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63; vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 51.77 - vom 20. Juni 1979 - BVerwG 1 B 21.77 -), nach der die Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne des genannten Vertrages mehr als die kraft Gesetzes oder aufgrund einer Aufenthaltsgenehmigung begründete bloße Rechtmäßigkeit der Anwesenheit des Ausländers voraussetzt (vgl. auch Beschluß vom 2. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 152.81 - InfAuslR 1982, 6) und darin, soweit wie hier ein über das Europäische Gemeinschaftsrecht hinausgehender Ausweisungsschutz in Frage steht, kein Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht liegt (vgl. ferner Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Auflage, Rdnrn. 635, 1073).
  • BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auf Grund des Gemeinschaftsrechts sind nämlich die Mitgliedstaaten nicht gehindert, einen über das Gemeinschaftsrecht hinausgehenden besonderen Ausweisungsschutz weiterhin davon abhängig zu machen, daß der Ausländer die für den Aufenthalt erforderlichen Formalitäten beachtet, und zwar unbeschadet dessen, daß die Nichterfüllung dieser Formalitäten allein eine Ausweisung nicht rechtfertigt (Beschlüsse vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 -, vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 51.77 -).
  • BVerwG, 14.05.1980 - 1 B 249.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Zum einen ist es zweifelhaft, ob die vorgenannte Frage in dem erstrebten Revisionsverfahren überhaupt entscheidungserheblich ist; denn nach seinem Wortlaut gewährt Art. 2 Abs. 3 des deutsch-griechischen Niederlassungsvertrages nur Schutz vor Ausweisung, gilt aber nicht auch für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; zum anderen entspricht es aber auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß der besondere Schutz der vorgenannten Vertragsbestimmung entfällt, wenn der Ausländer innerhalb der letzten fünf Jahre vor der behördlichen Entscheidung zu irgendeinem Zeitpunkt die für den Aufenthalt erforderlichen besonderen Formalitäten nicht beachtet hat (vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - [DÖV 1979, 828]; vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 51.77 - vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - [DÖV 1979, 829] und vom 20. Juni 1979 - BVerwG 1 B 21.77 -).
  • BVerwG, 15.02.1980 - 1 B 109.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ausgewiesen werden darf, wenn der Strafrichter nach § 56 Abs. 1 StGB die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt hat, ist sowohl durch die in der Beschwerde angeführten Entscheidungen als auch durch weitere Entscheidungen des Senats (vgl. Beschluß vom 30. Januar 1979 - BVerwG 1 B 591.78 - Beschluß vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 51.77 - Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 -, NJW 1979, 2486) hinreichend geklärt, so daß keine Veranlassung besteht, diese Frage erneut in einem Revisionsverfahren zu behandeln.
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